Hauptversammlungen mit zuverlässiger Technik
Auftraggeber: pro Concept Gesellschaft für Markenimpulse mbH
Veranstaltung: INTERORGA 2026, Hamburg
Leistung: Video- und Kameratechnik, Tontechnik
Auftraggeber: REWE Zentralfinanz eG
Veranstaltung: Grüne Woche 2026, Berlin
Leistung: Videotechnik
Unsere Leistungen für Ihre Hauptversammlung
Beleuchtung & Rednerpult
Licht rückt Vorstand und Aufsichtsrat ins rechte Bild. Wir setzen blendfreie Scheinwerfer für Kamera und Saalumgebung ein. Souveräne Optik auf dem Podium: Wir sorgen für eine normkonforme, blendfreie Ausleuchtung von Vorstand, Aufsichtsrat und Notar. Die Lichttechnik wird präzise auf die Raumverhältnisse und Kamerasignale abgestimmt, damit Redner im Saal und im virtuellen Live-Stream optimal ausgeleuchtet sind. Read More
Beschallung am HV-Ort
Perfekte Tontechnik für Ihre Hauptversammlung. Klare Sprachverständlichkeit für Vorstand und Notar sichert den formalen Ablauf im Saal. Höchste Sprachverständlichkeit für Anträge, Vorstandsreden und Fragerunden. Unsere redundanten Mikrofonsysteme und eingemessenen Lautsprecher verhindern Hall sowie Signalausfälle. Das sorgt für lückenlose Verständigung im Saal und minimiert juristische Anfechtungsrisiken bei Beschlussfassungen. Read More
Videotechnik & Regie
LED-Wände, HD-Kameras und Bildregie machen Vorstandsreden, Präsentationen und Ergebnisse im Saal und Stream sichtbar. Hochauflösende Übertragung für Präsenzgäste und Online-Teilnehmer. Über professionelle Bildregie, HD-Kameras und LED-Großflächen werden Präsentationen, Tagesordnungspunkte und Rednerbeiträge gestochen scharf ausgespielt. Latenzarme Signalwege sichern auch die Einbindung extern zugeschalteter Aktionäre. Read More
Traversen & Ausfallsicherheit
Traversen und redundante Signalwege bilden das verlässliche Grundgerüst. USV-Puffer sichern die Technik gegen Netzausfälle ab. Stabile Infrastruktur und lückenlose Absicherung im Hintergrund. Wir installieren zertifizierte Traversensysteme für Deckenabhängungen und führen sämtliche Signalleitungen redundant. Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) schützen das gesamte System zuverlässig vor Stromschwankungen oder Netzausfällen. Read More
Technikbetreuung während der HV
Wir steuern die Signale vor Ort, prüfen Online-Wortmeldungen nach § 118a AktG und sichern den Ablauf. Stabile Infrastruktur und lückenlose Absicherung im Hintergrund. Wir installieren zertifizierte Traversensysteme für Deckenabhängungen und führen sämtliche Signalleitungen redundant. Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) schützen das gesamte System zuverlässig vor Stromschwankungen oder Netzausfällen. Read More
Sie wissen bereits, was Sie benötigen?
HV-Technik in Köln, Bonn und der Region Rhein-Ruhr
Unser Standort in Wesseling liegt zwischen Köln und Bonn. Das verkürzt Transportwege und senkt die Logistikkosten. Sollte es während der Vorbereitungen Ihrer Hauptversammlung zu spontanen Programmänderungen kommen oder kurzfristig zusätzliche Regie- und Präsentationstechnik benötigt werden, können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Die Event-Locations, Tagungshotels und Kongresszentren in der Region Köln/Bonn gehören zu unseren regelmäßigen Einsatzorten. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten, die Infrastruktur und die Ansprechpartner vor Ort im Detail. Auch für Hauptversammlungen in Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main und im gesamten Bundesgebiet gilt: kurze Wege und ein eingespieltes Team.
Ihre Hauptversammlung mit SL Systems
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Beratungsgespräch & Bedarfsanalyse
Technikkonzept & Planung
Probelauf & Reibungslose Umsetzung
Technik für jedes Hauptversammlungsformat
Präsenz-Hauptversammlung
Hybride Hauptversammlung
Virtuelle Hauptversammlung (§ 118a AktG)
Außerordentliche Hauptversammlung
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN NACH § 118a AktG
Gesetzeskonforme Infrastruktur für Ihre virtuelle Hauptversammlung
Eine virtuelle Hauptversammlung setzt eine Satzungsregelung oder eine Ermächtigung des Vorstands voraus, jeweils befristet auf höchstens fünf Jahre. Technisch fordert das Gesetz die Übertragung der gesamten Versammlung in Bild und Ton sowie Zwei-Wege-Videokommunikation für Anträge, Wortmeldungen und das Rederecht der zugeschalteten Aktionäre.
Bei technischen Störungen ist eine Anfechtung nur möglich, wenn der Gesellschaft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist (§ 243 Abs. 3 AktG). Ein erfahrener HV-Dienstleister mit redundanter Technik ist deshalb auch ein Baustein Ihrer rechtlichen Absicherung.